Montali

Wärmepumpen-Check

Ihr Wärmepumpen-Angebot – berechnet statt geschätzt

Wir ermitteln Ihre Heizlast aus Ihrem tatsächlichen Verbrauch nach DIN/TS 12831-1, prüfen Ihre Förderung und melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem persönlichen Angebot. Kostenlos und unverbindlich, ohne Anruf.

Halten Sie Ihre letzte Heizkostenabrechnung bereit

SHK-Meisterbetrieb
Heizlast nach DIN/TS 12831-1
Förderantrag inklusive
In ganz Berlin

Wie viel kW braucht eine Wärmepumpe?

Die Antwort steckt in einer einzigen Zahl: der Heizlast des Gebäudes. Sie beschreibt, wie viel Leistung nötig ist, um alle Räume am kältesten Tag des Jahres warm zu halten. Für Berlin rechnet die Norm mit einer Auslegungstemperatur um minus zwölf Grad Celsius, je nach Lage im Stadtgebiet etwas darüber oder darunter.

Der häufigste Fehler beim Heizungstausch ist, die Leistung des alten Kessels zu übernehmen. Alte Anlagen sind fast durchweg überdimensioniert: Sie wurden großzügig ausgelegt, das Gebäude wurde seither gedämmt, Fenster wurden getauscht. Wer eine 24-kW-Gastherme eins zu eins durch eine 24-kW-Wärmepumpe ersetzt, kauft ein Gerät, das die meiste Zeit takten wird – und das kostet Effizienz und Lebensdauer.

Anhaltswerte nach Baujahr

Ohne Verbrauchsangabe lässt sich die Heizlast über Erfahrungswerte je Quadratmeter abschätzen. Diese Werte gelten für freistehende Einfamilienhäuser; Doppelhaushälften und Reihenhäuser liegen darunter, weil sie weniger Außenfläche haben.

BaujahrSpezifische HeizlastBeispiel 140 m²
bis 1918150 W/m²21 kW
1919 bis 1948140 W/m²20 kW
1949 bis 1968130 W/m²18 kW
1969 bis 1978115 W/m²16 kW
1979 bis 199490 W/m²13 kW
1995 bis 200170 W/m²10 kW
2002 bis 201555 W/m²8 kW
ab 201640 W/m²6 kW

Diese Tabelle ist ein Ausgangspunkt, keine Auslegung. Eine erneuerte Fassade, neue Fenster oder eine gedämmte Kellerdecke senken den Wert deutlich – im Wärmepumpen-Check lassen sich die bereits durchgeführten Maßnahmen deshalb ankreuzen.

Warum der Verbrauch die bessere Grundlage ist

Belastbarer als jeder Quadratmeterwert ist Ihr tatsächlicher Verbrauch. Das Verfahren dafür steht in der DIN/TS 12831-1, Abschnitt 7.3 bis 7.5, und es geht in vier Schritten: Der Jahresverbrauch der letzten drei Jahre wird um den Warmwasseranteil bereinigt, mit dem Nutzungsgrad des alten Kessels in Nutzwärme umgerechnet und durch die Vollbenutzungsstunden Ihres Standorts geteilt. Heraus kommt die Gebäudeheizlast in Kilowatt.

Der Unterschied ist keine Kleinigkeit. Zwei Häuser mit identischem Baujahr und gleicher Fläche können sich in der Heizlast um mehrere Kilowatt unterscheiden, weil eines saniert ist und das andere nicht, oder weil im einen zwei und im anderen fünf Personen wohnen. Deshalb fragt der Wärmepumpen-Check nach der Heizkostenabrechnung – und weist aus, wie belastbar das Ergebnis ist.

Von der Heizlast zur Geräteklasse

Auf die Gebäudeheizlast kommt der Warmwasserzuschlag. Er hängt an der Personenzahl und daran, ob das Warmwasser überhaupt über die Heizung läuft; gerechnet wird mit rund 30 Litern pro Person und Tag. Aus der Summe folgt die Geräteklasse. Marktübliche Luft-Wasser-Wärmepumpen gibt es in Stufen von 5, 7, 9, 11, 14, 16, 18, 22, 26 und 30 Kilowatt, jeweils bezogen auf den Auslegungspunkt A-7/W35. Gewählt wird die kleinste Klasse, die die Auslegungsleistung noch deckt. Liegt der Bedarf über 30 Kilowatt, wird aus einem Gerät eine Kaskade – das betrifft in Berlin vor allem Mehrfamilienhäuser.

Was der Wärmepumpen-Check nicht ersetzt

Er liefert einen belastbaren Richtwert und die Antwort auf die Frage, ob sich der Aufwand lohnt. Die verbindliche Auslegung braucht eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1 – Raum für Raum, mit Fensterflächen, Bauteilaufbauten und Lüftungsverhalten. Die erstellen wir im Rahmen des Angebots, und sie ist zugleich die Grundlage für den hydraulischen Abgleich, den die Förderung ohnehin verlangt.

Häufige Fragen zur Wärmepumpe

Wie groß muss meine Wärmepumpe sein?

Maßgeblich ist die Heizlast Ihres Gebäudes, nicht die Größe der alten Heizung. Alte Kessel sind fast immer überdimensioniert. Typische Berliner Einfamilienhäuser liegen je nach Baujahr und Sanierungsstand zwischen 6 und 20 kW. Ihren Wert ermitteln wir aus Ihrem tatsächlichen Verbrauch; die passende Geräteklasse inklusive Warmwasserzuschlag nennen wir Ihnen zusammen mit dem Angebot.

Wie berechnet man die Heizlast eines Hauses?

Am belastbarsten aus dem tatsächlichen Verbrauch: Der Jahresverbrauch der letzten drei Jahre wird um den Warmwasseranteil bereinigt, mit dem Nutzungsgrad des alten Kessels in Nutzwärme umgerechnet und durch die Vollbenutzungsstunden Ihres Standorts geteilt. Genau dieses Verfahren nach DIN/TS 12831-1, Abschnitt 7.3 bis 7.5, nutzen wir, mit den Klimadaten Ihrer Postleitzahl. Deshalb fragen wir Ihren Jahresverbrauch ab: ohne diese Zahl bliebe nur eine Überschlagsrechnung über Erfahrungswerte, und die trägt keine Auslegung.

Wie viel Förderung gibt es für eine Wärmepumpe?

Seit dem 21. Juli 2026 sind bis zu 80 Prozent möglich. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Selbstnutzende Eigentümer bekommen zusätzlich 16 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus beim Austausch einer Öl- oder Kohleheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung. Dazu kommt ein gestaffelter Einkommensbonus: 40 Prozent bis 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro. Lebt ein kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt, verschiebt sich jede Grenze um 10.000 Euro nach oben. Gedeckelt ist die Summe bei 80 Prozent, die förderfähigen Kosten bei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit.

Wie lange gibt es den Klimageschwindigkeits-Bonus noch?

Er beträgt aktuell 16 Prozent und sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um vier Prozentpunkte: auf 12 Prozent im Februar 2027, 8 Prozent im August 2027, 4 Prozent im Februar 2028, und zum 1. August 2028 entfällt er. Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung, nicht der Einbau. Bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten sind vier Prozentpunkte 1.120 Euro – ein halbes Jahr Zögern kostet also real Geld. Wir setzen immer den zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage gültigen Satz an.

Was kostet die Heizlastberechnung?

Der Wärmepumpen-Check ist kostenlos, ebenso die Beratung, der Vor-Ort-Termin mit Aufmaß und das Festpreisangebot. Die verbindliche raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1 ist davon getrennt und kostenpflichtig. Das hat einen Grund: Sie ist eine eigenständige ingenieurtechnische Leistung, die für die exakte Auslegung und für den Förderantrag ohnehin gebraucht wird – und sie bleibt Ihnen erhalten, unabhängig davon, wer die Anlage am Ende einbaut. Wer sie Ihnen kostenlos verspricht, rechnet sie an anderer Stelle wieder ein oder rechnet gar nicht, sondern schätzt.

Funktioniert eine Wärmepumpe mit alten Heizkörpern?

Häufig ja. Entscheidend ist die nötige Vorlauftemperatur: Unter 50 Grad Celsius ist die Ausgangslage günstig, über 55 Grad Celsius sind meist einzelne Heizflächen zu vergrößern. Weil alte Heizkörper oft überdimensioniert sind, reicht die vorhandene Fläche nach einer Dämmmaßnahme regelmäßig aus. Welche Räume betroffen sind, zeigt die raumweise Berechnung.

Was kostet eine Wärmepumpe in Berlin?

Für ein typisches Einfamilienhaus liegt eine Luft-Wasser-Wärmepumpe inklusive Demontage des Altkessels, Hydraulik, Pufferspeicher und Inbetriebnahme erfahrungsgemäß zwischen 12.000 und 34.000 Euro brutto, je nach benötigter Leistung. Größere Anlagen ab etwa 22 kW, wie sie Mehrfamilienhäuser brauchen, liegen entsprechend darüber. Nach Abzug der BEG-Förderung bleibt für selbstnutzende Eigentümer oft ein Eigenanteil im mittleren einstelligen Tausenderbereich. Ihre konkrete Spanne nennen wir Ihnen im persönlichen Angebot.