Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026 · Montali GmbH

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge der Montali GmbH, Kolonnenstr. 8, 10827 Berlin (nachfolgend „wir"). Teil A gilt für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, Teil B für Verträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Maßgeblich ist die Fassung, die Ihnen bei Vertragsschluss übermittelt wurde.

Teil A – Verträge mit Verbrauchern

A.1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein verbindliches Angebot halten wir 30 Tage ab Zugang aufrecht. Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie unser Angebot annehmen oder wir Ihre Beauftragung schriftlich, per E-Mail oder durch Aufnahme der Arbeiten bestätigen. Anfragen über unsere Website, das Kontaktformular oder die Rechner-Werkzeuge sind unverbindlich und stellen keinen Vertragsschluss dar. Ergebnisse unserer Online-Rechner sind Schätzungen auf Basis Ihrer Angaben und ersetzen kein Angebot.

A.2 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot und den darin genannten Anlagen. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, sind nicht geschuldet. Wir sind berechtigt, Leistungen durch fachlich geeignete Nachunternehmer ausführen zu lassen; für Gewerke, die eine eigene Zulassung erfordern, setzen wir eingetragene Fachbetriebe ein. Unsere Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung bleibt hiervon unberührt.

A.3 Preise und Nachträge

Alle Preise gegenüber Verbrauchern sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ein im Angebot als Festpreis bezeichneter Betrag gilt für den dort beschriebenen Leistungsumfang auf Grundlage der bei der Begehung erkennbaren Verhältnisse.

Ändern Sie den Leistungsumfang, oder treten Umstände auf, die bei der Begehung nicht erkennbar waren (etwa verdeckte Mängel an Leitungen, Bausubstanz oder Elektroinstallation), teilen wir Ihnen die Mehrkosten vor der Ausführung mit. Zusätzliche Leistungen führen wir erst nach Ihrer Zustimmung aus. Ohne Preisabsprache gelten unsere jeweils gültigen Stundenverrechnungssätze und Materialpreise.

A.4 Zahlung

Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig. Bei Aufträgen ab 3.000 Euro sind wir berechtigt, Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der erbrachten und nachgewiesenen Leistungen zu verlangen (§ 632a BGB). Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht Ihnen nur wegen Mängeln zu, und zwar in Höhe des gesetzlich vorgesehenen Umfangs.

A.5 Ihre Mitwirkung

Damit wir arbeiten können, benötigen wir zum vereinbarten Termin Zugang zu den betroffenen Räumen, einen Strom- und Wasseranschluss, freie Zugänge zu den Arbeitsbereichen sowie geräumte Flächen. Empfindliche Gegenstände und Mobiliar räumen Sie bitte vorab aus dem Arbeitsbereich. Ist eine Halteverbotszone oder ein Stellplatz erforderlich, stimmen wir das vorab ab. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung zurückgehen, verlängern die Ausführungsfristen entsprechend; nachgewiesene Mehraufwendungen, insbesondere vergebliche Anfahrten, können wir in Rechnung stellen.

A.6 Termine und Ausführungsfristen

Vereinbarte Termine halten wir verbindlich ein, sofern nichts anderes ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet ist. Verzögerungen durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere Lieferausfälle, behördliche Auflagen, Streik oder Witterung, verlängern die Fristen um die Dauer der Behinderung. Wir informieren Sie unverzüglich.

A.7 Abnahme

Nach Fertigstellung nehmen wir die Leistung gemeinsam ab und halten das Ergebnis in einem Protokoll fest. Verweigern Sie die Abnahme, benennen Sie bitte die Mängel. Setzen wir Ihnen nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme und verweigern Sie diese nicht unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt die Leistung nach Fristablauf als abgenommen; auf diese Folge weisen wir Sie in der Fristsetzung in Textform gesondert hin (§ 640 Abs. 2 BGB). Die Nutzung der Anlage ersetzt die Abnahme nicht.

A.8 Mängelansprüche

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Die Verjährungsfrist beträgt bei Arbeiten an einem Bauwerk fünf Jahre, bei sonstigen Werkleistungen zwei Jahre ab Abnahme (§ 634a BGB). Zeigen sich Mängel, melden Sie diese bitte nachvollziehbar; wir beseitigen sie im Rahmen der Nacherfüllung. Für Verschleißteile, unsachgemäße Bedienung, fehlende oder verspätete Wartung sowie Eingriffe Dritter übernehmen wir keine Mängelhaftung.

Bei Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlagen setzt die Mängelhaftung voraus, dass die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungen fach- und fristgerecht durchgeführt und dokumentiert wurden.

A.9 Haftung

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

A.10 Eigentumsvorbehalt

Eingebautes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, soweit es ohne Beschädigung der Sache trennbar ist und nicht wesentlicher Bestandteil des Gebäudes geworden ist.

A.11 Widerrufsrecht

Schließen Sie den Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume, etwa bei Ihnen zu Hause, oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie Telefon, E-Mail oder Formular, steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu. Einzelheiten, Fristen und das Muster-Widerrufsformular finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung. Sollen wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit den Arbeiten beginnen, benötigen wir Ihr ausdrückliches Verlangen in Textform.

A.12 Notdienst

Notdiensteinsätze rechnen wir nach Zeitaufwand zuzüglich Anfahrt und Material ab. Zuschläge für Einsätze außerhalb unserer Geschäftszeiten sowie an Sonn- und Feiertagen nennen wir vor der Beauftragung. Eine Störungsbeseitigung ohne vorherige Aufwandsschätzung führen wir nur nach ausdrücklicher Beauftragung durch.

A.13 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Vorschriften. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Wie wir Ihre Daten verarbeiten, steht in unserer Datenschutzerklärung. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Teil B – Verträge mit Geschäftskunden

Für Unternehmer gelten die nachfolgenden Bedingungen. Ergänzend gelten die Regelungen aus Teil A, soweit Teil B nichts Abweichendes bestimmt. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die VOB/B gilt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

B.1 Preise und Zahlung

Preise gegenüber Geschäftskunden sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Abschlagsrechnungen stellen wir nach Baufortschritt, in der Regel monatlich, auf Grundlage der erbrachten Leistungen. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig; ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.

B.2 Sicherheiten und Bauhandwerkersicherung

Wir können eine Sicherheit nach § 650f BGB verlangen. Bei Vorauszahlungen und Sicherheitseinbehalten gelten die gesetzlichen Regelungen; ein Einbehalt von mehr als fünf Prozent der Auftragssumme setzt eine gesonderte Vereinbarung voraus.

B.3 Mitwirkung und Baustelle

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeitsbereiche zum vereinbarten Termin zugänglich, geräumt und frei von Vorleistungen anderer Gewerke sind und dass Strom, Wasser sowie Lager- und Stellflächen bereitstehen. Behinderungen zeigen wir schriftlich an; die Ausführungsfristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Kosten aus nachgewiesenen Stillstandszeiten, vergeblichen Anfahrten und Vorhaltekosten trägt der Auftraggeber.

B.4 Abnahme und Mängel

Die Abnahme erfolgt förmlich nach Fertigstellung. Teilleistungen, die selbstständig nutzbar sind, können gesondert abgenommen werden. Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Arbeiten an einem Bauwerk fünf Jahre, bei sonstigen Werkleistungen zwei Jahre ab Abnahme.

B.5 Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung und mittelbare Schäden ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

B.6 Erweiterter Eigentumsvorbehalt

Geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum, soweit es trennbar ist. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung insoweit an uns ab.

B.7 Wartungsverträge

Wartungsverträge laufen, sofern nicht anders vereinbart, zwölf Monate und verlängern sich um jeweils weitere zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt werden. Preisanpassungen teilen wir spätestens zwei Monate vor Wirksamwerden mit; der Auftraggeber kann in diesem Fall bis zum Wirksamwerden kündigen.

B.8 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.