Das Gebäudeenergiegesetz, in der Öffentlichkeit oft vereinfachend als Heizungsgesetz bezeichnet, hat viele Berliner Eigentümerinnen und Eigentümer verunsichert. Muss die Gasheizung jetzt raus? Drohen Strafen? Und was gilt eigentlich für den typischen Gründerzeit-Altbau oder die Eigentumswohnung in einer WEG? Die Antworten fallen seit dem Sommer 2026 anders aus als zuvor: Bundestag und Bundesrat haben das Gebäudemodernisierungsgesetz am 10. Juli 2026 beschlossen und darin die 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen gestrichen. Rechtskraft erlangt die Änderung mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt, erwartet wurde sie für Ende Juli oder Anfang August 2026. Neue Gas- und Ölheizungen sind damit wieder ohne diese Auflage zulässig. Dieser Ratgeber ordnet ein, was das für Berliner Eigentümerinnen und Eigentümer praktisch bedeutet, Stand August 2026, sachlich und ohne Panikmache. Die juristischen Einzelheiten stehen in unserem Beitrag zum Gebäudemodernisierungsgesetz 2026.
Wichtiger Hinweis vorab: Wir geben hier eine fachliche Orientierung aus Sicht eines SHK-Meisterbetriebs, keine Rechtsberatung. Alle Rechtsaussagen in diesem Text beziehen sich auf den Stand August 2026. Gesetzliche Fristen und Pflichten können sich ändern und hängen stark vom Einzelfall ab. Lassen Sie Ihre konkrete Situation im Zweifel fachlich und rechtlich prüfen, bevor Sie größere Entscheidungen treffen.
Was vom GEG jetzt noch für Berlin gilt
Der frühere Kern des GEG war die sogenannte 65-Prozent-Regel: Jede neu eingebaute Heizung sollte zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Wärme laufen, im Bestand gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung. Diese Vorgabe hat der Gesetzgeber am 10. Juli 2026 gestrichen, im Neubau wie im Gebäudebestand. Ebenso gestrichen ist die Regel, dass fossile Anlagen ab dem Jahr 2045 nicht mehr laufen durften. Für Berliner Eigentümer heißt das nach dem Stand August 2026: Sie dürfen wieder eine reine Gas- oder Ölheizung einbauen, unabhängig davon, wie weit die Wärmeplanung für Ihr Quartier ist.
Ihre Heizungswahl hängt damit nicht mehr davon ab, ob für Ihren Bezirk oder Ihr Quartier schon eine verbindliche Entscheidung vorliegt. Wirtschaftlich bleiben die Unterschiede zwischen Mitte, Pankow und Spandau trotzdem groß, weil Wärmenetze quartiersweise verfügbar sind und die Bausubstanz sich von Straßenzug zu Straßenzug unterscheidet. Was erlaubt ist, ist deshalb noch keine Antwort darauf, was sich für Ihr Haus rechnet.
Kommunale Wärmeplanung: Warum sie für Ihre Kalkulation weiter zählt
Berlin erarbeitet eine kommunale Wärmeplanung, die festlegt, welche Gebiete perspektivisch an ein Wärmenetz wie Fernwärme angeschlossen werden und wo dezentrale Lösungen wie die Wärmepumpe sinnvoll sind. Rechtlich bindet die Wärmeplanung Ihre Heizungswahl nicht mehr, seit die Pflicht dazu gestrichen ist. Für Ihre Kalkulation bleibt sie trotzdem die wichtigste Information, denn sie beeinflusst, ob sich eine eigene Anlage oder ein Fernwärmeanschluss eher lohnt.
Praktisch heißt das: Bevor Sie viel Geld in eine neue Heizung investieren, sollten Sie wissen, was für Ihr Quartier vorgesehen ist. Liegt Ihre Immobilie in einem Gebiet, das für Fernwärme ausgewiesen wird, kann ein Anschluss langfristig die einfachste Variante sein. In Gebieten ohne Netzperspektive führt der Weg meist zur Wärmepumpe oder zu einer Hybridlösung.
Fossile Heizung wieder erlaubt: Was das für Ihre Rechnung bedeutet
Die wichtigste Folge der Gesetzesänderung ist eine praktische: Bei der Heizungswahl stehen Sie nicht mehr unter gesetzlichem Zwang, sondern vor einer Investitionsrechnung. In der Anschaffung ist eine Gasheizung günstiger als eine Wärmepumpe. Auf der Betriebsseite arbeiten zwei Faktoren dagegen: Für fossile Anlagen, die ab 2029 neu eingebaut werden, schreibt der Gesetzgeber stufenweise steigende Pflichtanteile klimaneutraler Brennstoffe vor, die sogenannte Bio-Treppe. Zugleich steigt der CO2-Preis weiter. Beides trifft nicht den Kaufpreis, sondern Ihre Heizkostenabrechnung in den Jahren danach.
Rechnen Sie deshalb nie nur die Anschaffungspreise gegeneinander, sondern die Investition nach Abzug der Förderung plus die Betriebskosten über die gesamte Laufzeit. Nach einer Dämmung oder in einem energetisch ordentlichen Berliner Haus kippt dieser Vergleich häufig zur Wärmepumpe. Im unsanierten Gründerzeitbau mit hohen Vorlauftemperaturen kann eine Hybridlösung oder der Anschluss an ein Wärmenetz die vernünftigere Zwischenstufe sein.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften heißt die neue Freiheit vor allem, dass sich Beschlüsse nicht mehr an einer gesetzlichen Frist ausrichten müssen, sondern an der Wirtschaftlichkeit über die nächsten Jahrzehnte. Die Gesetzesdetails, die einzelnen Prozentstufen und die weiteren Neuregelungen finden Sie im Ratgeber zum Wegfall der 65-Prozent-Regel. Alle Angaben hier gelten mit Stand August 2026 und sind keine Rechtsberatung.
Müssen Berliner jetzt ihre funktionierende Heizung austauschen?
Nein. Eine bestehende, funktionierende Heizung dürfen Sie weiter betreiben und auch reparieren lassen. Auch das frühere Austauschgebot für alte Konstanttemperaturkessel hat der Gesetzgeber gestrichen. Eine Pflicht zum Tausch allein wegen des Alters gibt es nach dem Stand August 2026 nicht mehr. Wirtschaftlich bleibt ein solcher Kessel trotzdem ein Verlustgeschäft, weil er mehr Brennstoff verbraucht als nötig und jederzeit ausfallen kann. Ob sich der Weiterbetrieb Ihrer Anlage noch rechnet, sollte ein Fachbetrieb prüfen.
Fällt Ihre Heizung irreparabel aus, stehen Sie nicht mehr unter dem Druck der früheren Übergangsfristen, denn diese hingen an der gestrichenen Pflicht. Sie dürfen im Havariefall deshalb auch sofort wieder einen Gas-Brennwertkessel einbauen. Aus der Rechtsfrage ist damit eine Rechenfrage geworden, denn eine unter Zeitdruck gekaufte Anlage begleitet Sie rund zwei Jahrzehnte. Einzelfragen, etwa zu Gasetagenheizungen in Mehrfamilienhäusern, lassen Sie im Zweifel rechtlich prüfen, dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung.
Welche Heizung zu Ihrem Berliner Gebäude passt
Nach dem Gesetzesbeschluss vom 10. Juli 2026 ist rechtlich jede Variante zulässig, auch die reine Gasheizung. Welche für Ihr Berliner Gebäude wirtschaftlich passt, hängt von Bausubstanz, Dämmzustand, Platz und vorhandener Technik ab:
- Wärmepumpe: Im sanierten Altbau wie im Neubau oft die wirtschaftlichste Lösung, besonders in Kombination mit Flächenheizungen. Auch im Gründerzeitbau zunehmend machbar, wenn Heizlast und Vorlauftemperatur stimmen.
- Fernwärme: In dicht bebauten Berliner Lagen häufig verfügbar und unkompliziert, sofern Ihr Quartier angeschlossen ist.
- Hybridheizung: Eine Wärmepumpe übernimmt die Grundlast, ein Gas- oder Spitzenlastkessel springt nur an besonders kalten Tagen ein. Sinnvoll bei Gebäuden mit höherem Wärmebedarf.
- Biomasse oder Solarthermie-Hybride: In Einzelfällen geeignet, etwa bei vorhandenem Platz oder bei Bestandsgebäuden mit besonderen Anforderungen.
Kosten und Förderung in Berlin: Orientierungswerte
Pauschalpreise sind beim Heizungstausch unseriös, weil jeder Berliner Altbau anders ist. Als grobe Orientierung für 2026 sollten Sie bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe inklusive Einbau und Anpassungen mit ungefähr 22.000 bis 40.000 Euro rechnen, bei einem Fernwärmeanschluss je nach Aufwand oft mit 8.000 bis 18.000 Euro, und bei einer modernen Gas-Hybridanlage etwa mit 18.000 bis 30.000 Euro. Hinzu kommen je nach Haus Arbeiten an Heizkörpern, Leitungen oder am Pufferspeicher.
Bitte verstehen Sie diese Zahlen als Orientierungswerte, keine Festpreise. Verbindlich sind sie erst nach einem Vor-Ort-Termin, bei dem Heizlast, Zustand der Anlage und die baulichen Gegebenheiten geprüft werden. Gerade in WEG-Konstellationen kommt es zusätzlich auf gemeinschaftliche Abstimmung und auf die Anlagentechnik im Haus an.
Auf der Förderseite ist die Lage 2026 weiterhin attraktiv, und seit dem 21. Juli 2026 sogar besser als zuvor: Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude sind beim Heizungstausch bis zu 80 % Zuschuss möglich. Sie setzen sich zusammen aus 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeits-Bonus für selbstnutzende Eigentümer und einem nach Einkommen gestaffelten Bonus von 40, 30 oder 10 %. Förderfähig sind 28.000 € für die erste Wohneinheit, der maximale Zuschuss beträgt also 22.400 €. Beantragt wird über die KfW, Programm 458, Stand 21. Juli 2026. Der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte, die Sätze ändern sich also weiter. Wichtig für Ihre Rechnung: Zuschüsse gibt es nur für klimafreundliche Wärme, also Wärmepumpe, Wärmenetz oder Biomasse. Eine fossile Heizung ist wieder zulässig, bleibt aber ohne Förderung. Angaben ohne Gewähr und keine Rechtsberatung, prüfen Sie die Konditionen vor der Beauftragung.
Wie viel davon in Ihrem Fall zusammenkommt, hängt an drei Dingen: Eigentumsverhältnis, Alter und Brennstoff der alten Heizung sowie dem Haushaltseinkommen. Unser Wärmepumpen-Rechner nennt Ihnen die konkrete Quote statt einer Spanne, dazu die benötigte Heizleistung.
Was Berliner Eigentümer jetzt sinnvoll tun sollten
Der größte Fehler ist, bis zum Ausfall der alten Anlage zu warten. Im Havariefall geraten Sie unter Zeitdruck, die Auswahl wird kleiner und Förderanträge lassen sich schlechter sauber vorbereiten. Eine rechtzeitig geplante Heizungsmodernisierung verschafft Ihnen dagegen Ruhe, die freie Wahl der Technik und meist die bessere Förderquote.
- Alter und Zustand Ihrer Heizung dokumentieren lassen und den Tausch frühzeitig durchdenken.
- Den Stand der kommunalen Wärmeplanung für Ihren Bezirk im Blick behalten, besonders die Frage Fernwärme oder dezentrale Lösung.
- Eine Heizlastberechnung und eine ehrliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für Ihr konkretes Gebäude erstellen lassen.
- Förderoptionen prüfen und Anträge vor Auftragsvergabe vorbereiten, da Reihenfolge und Fristen eine Rolle spielen.
Unsere Einschätzung als Berliner Meisterbetrieb: Die neue Rechtslage nimmt Ihnen den gesetzlichen Zeitdruck, die Entscheidung nimmt sie Ihnen nicht ab. Wer jetzt nur deshalb fossil nachrüstet, weil es wieder zulässig ist, verschiebt die Folgekosten in die Zukunft, statt sie zu vermeiden. Die Technik bei Wärmepumpen ist deutlich gereift, die Förderung ist großzügig, und wer jetzt strukturiert vorgeht, vermeidet den teuren Stress eines ungeplanten Heizungsausfalls. Wir schauen uns Ihre Situation vor Ort an und erstellen ein ehrliches, nachvollziehbares Konzept ohne Pauschalen.
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