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Heizung 8 Min.

Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Was der Wegfall der 65-Prozent-Regel für Berliner Eigentümer bedeutet

Ozan Özdemir · 29. Juli 2026
Heizungsanlage in einem Berliner Altbau, Gebäudemodernisierungsgesetz 2026 im Überblick
Sie planen den Heizungstausch?Wärmepumpe in Berlin einbauen lassen

Das Gebäudemodernisierungsgesetz 2026 ist beschlossen. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz am 10. Juli 2026 verabschiedet und damit das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) grundlegend verändert. Die wichtigste Nachricht für viele Berliner Eigentümer: Die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen entfällt. Neue Öl- und Gasheizungen sind wieder ohne Auflagen erlaubt. Was das in der Praxis bedeutet, welche neuen Anforderungen kommen und warum die Entscheidung trotzdem nicht einfacher wird, lesen Sie hier.

Dieser Artikel richtet sich an Hauseigentümer, WEGs und Vermieter in Berlin, die ihre Heizung erneuern oder eine Sanierung planen. Die Rechtslage gilt Stand Juli 2026, Änderungen bleiben vorbehalten. Im Zweifel empfehlen wir, die aktuelle Situation fachlich oder rechtlich prüfen zu lassen.

Was kostet eine neue Heizung in Berlin jetzt?

Die Abschaffung der 65-Prozent-Regel ändert nichts an den grundsätzlichen Kosten für Heizungsanlagen. Orientierungswerte für Berlin (Stand 2026, ohne Gewähr, Preise variieren je nach Objekt und Aufwand):

Eine neue Gasheizung (Brennwerttechnik) kostet inklusive Einbau in einem typischen Berliner Mehrfamilienhaus aus der Gründerzeit etwa 6.000 bis 12.000 Euro für eine Wohneinheit, bei größeren Gebäuden entsprechend mehr. Eine Wärmepumpe liegt je nach Typ und Gebäude zwischen 15.000 und 35.000 Euro, bei Mehrfamilienhäusern auch deutlich darüber.

Hybridlösungen, also die Kombination aus Wärmepumpe und Gasheizung, liegen meist zwischen 18.000 und 40.000 Euro. Wer eine Fernwärmeanschluss in Berlin nutzt, zahlt für den Anschluss und die Übergabestation in der Regel 3.000 bis 8.000 Euro, hinzu kommen laufende Kosten.

Diese Zahlen sind Orientierungswerte. Ein verbindliches Angebot ist erst nach einem Vor-Ort-Termin möglich, weil jedes Berliner Gebäude andere Voraussetzungen mitbringt. Gerade Altbauten in Prenzlauer Berg oder Charlottenburg haben oft besondere Anforderungen an Leitungsführung, Schornstein und Hydraulik.

Für eine fundierte Entscheidung lohnt sich eine Förderberatung für Ihre Heizungsmodernisierung in Berlin, bevor Sie sich für eine Technik entscheiden.

Wann lohnt sich eine Entscheidung jetzt?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz 2026 schafft kurzfristig mehr Freiheit, aber keine Planungssicherheit auf Dauer. Es gibt mehrere Situationen, in denen Sie jetzt handeln sollten:

Heizung ist ausgefallen oder älter als 20 Jahre: Wer eine defekte oder sehr alte Heizung hat, muss ohnehin handeln. Die neue Rechtslage gibt mehr Optionen, ändert aber nichts daran, dass eine alte Anlage Energie verschwendet und Ausfallrisiken birgt.

Sanierung ist geplant: Wer sein Berliner Altbaugebäude energetisch sanieren will, sollte die Heizungsfrage im Gesamtkontext betrachten. Die Reihenfolge Dämmung vor Heizung bleibt sinnvoll, weil eine kleinere, effizientere Anlage nach der Dämmung ausreicht.

WEG steht vor einer Entscheidung: In Berliner Wohnungseigentümergemeinschaften, zum Beispiel in Friedrichshain oder Steglitz, sind Heizungsentscheidungen oft langwierig. Das GModG gibt Eigentümern mehr Spielraum, verschiebt aber auch Kostenrisiken in die Zukunft.

Mieterhöhung nach Modernisierung geplant: Vermieter, die modernisieren und die Kosten teilweise umlegen wollen, sollten die neue Regelung zur Kostenaufteilung bei fossilen Heizungen ab 2028 im Blick behalten. Ab dann werden CO2-Kosten stärker zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt.

Varianten im Vergleich: Fossil, Wärmepumpe oder Hybrid?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz 2026 lässt formal alle drei Optionen zu. Hier ein sachlicher Vergleich für typische Berliner Verhältnisse:

Neue Gasheizung (Brennwert): Wieder ohne Auflagen einbaubar. Niedrigere Anschaffungskosten, aber: Ab 2029 gilt die sogenannte Bio-Treppe. Neu eingebaute fossile Heizungen müssen ab 2029 mindestens 10 Prozent CO2-neutrale Brennstoffe nutzen, ab 2030 mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent, ab 2040 mindestens 60 Prozent, und ab 2045 vollständig klimaneutral. Das bedeutet: Wer heute eine neue Gasheizung einbaut, verschiebt die Kosten in die Zukunft, vermeidet sie aber nicht. Dazu kommt der steigende CO2-Preis.

Wärmepumpe: Höhere Anschaffungskosten, aber keine Bio-Treppe, keine CO2-Kostenpflicht, und die KfW-Förderung läuft weiter (Stand Juli 2026, aktuelle Konditionen bitte vor Beauftragung prüfen). In gut gedämmten Berliner Gebäuden oder nach einer Sanierung ist die Wärmepumpe wirtschaftlich oft die bessere Langfristentscheidung. In schlecht gedämmten Gründerzeithäusern ist sie ohne Sanierung nur bedingt effizient.

Hybridheizung: Kombination aus Wärmepumpe und Gas-Backup. Sinnvoll für Gebäude, die noch nicht vollständig saniert sind, aber schrittweise modernisiert werden sollen. Höhere Investitionskosten, aber mehr Flexibilität.

Fernwärme: In Berlin gut ausgebaut, besonders in Mitte, Pankow und Marzahn. Kein eigener Heizkessel, kein Wartungsaufwand, aber Abhängigkeit vom Anbieter und dessen Preisgestaltung.

Wichtig: Das GModG macht fossile Heizungen nicht besser, es macht sie nur wieder erlaubt. Die wirtschaftliche Abwägung muss jedes Gebäude individuell treffen.

Ablauf: So gehen Sie jetzt vor

Ein strukturiertes Vorgehen schützt vor teuren Fehlentscheidungen:

Schritt 1: Gebäudezustand analysieren. Bevor Sie eine Heizung kaufen, sollten Sie wissen, wie gut Ihr Gebäude gedämmt ist. Ein Energieberater kann den Ist-Zustand aufnehmen und eine Empfehlung geben, welche Heizung für Ihr Gebäude sinnvoll ist.

Schritt 2: Fördermöglichkeiten prüfen. Die KfW fördert klimafreundliche Heizungen weiterhin mit einer Grundförderung von 30 Prozent (Stand Juli 2026). Wer bis Ende Januar 2027 den Klimageschwindigkeitsbonus nutzen will, sollte zügig handeln. Aktuelle Konditionen bitte direkt bei der KfW prüfen, bevor Sie einen Vertrag abschließen. Der Antrag muss vor Vertragsbeginn gestellt werden.

Schritt 3: Angebote einholen. Lassen Sie mindestens zwei bis drei Angebote von Fachbetrieben erstellen. Achten Sie darauf, dass die Angebote vergleichbar sind, also gleiche Leistungsumfänge und Materialqualitäten.

Schritt 4: Einbau und Inbetriebnahme. Der Einbau einer neuen Heizung dauert je nach Anlage und Gebäude zwischen einem und fünf Werktagen. Bei Wärmepumpen kann die Vorlaufzeit für Tiefbohrungen oder Außenaufstellungen länger sein.

Schritt 5: Hydraulischen Abgleich durchführen lassen. Nach dem Einbau ist ein hydraulischer Abgleich Pflicht, damit die Anlage effizient arbeitet. Bei der KfW-Förderung ist er ohnehin Voraussetzung.

Förderung: Was gilt nach dem GModG?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz 2026 ändert die Förderstruktur nicht vollständig, aber es gibt wichtige Neuerungen. Stand Juli 2026, unter Vorbehalt, aktuelle Konditionen bitte direkt prüfen:

KfW-Heizungsförderung (BEG): Neustart zum 21. Juli 2026. Die Grundförderung für klimafreundliche Heizungen (Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse) beträgt weiterhin 30 Prozent. Fossile Heizungen werden nicht gefördert, auch wenn das GModG sie wieder erlaubt.

Einkommensbonus: Neu gestaffelt. Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro zu versteuerndes Einkommen: 40 Prozent Förderung. Von 30.000 bis 40.000 Euro: 30 Prozent. Von 40.000 bis 50.000 Euro: 10 Prozent. Neu: Ein Familienzuschlag mindert das angesetzte Einkommen je minderjährigem Kind um 10.000 Euro.

Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent vom 21. Juli 2026 bis 31. Januar 2027, danach alle sechs Monate 4 Prozentpunkte weniger, Auslaufen Mitte 2028.

Maximale Förderquote: 80 Prozent, förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit 28.000 Euro, daraus maximal 22.400 Euro Zuschuss. Die förderfähigen Höchstkosten sinken danach halbjährlich um 750 Euro.

Wärmepumpen-Förderung ab 2027: Ab dem ersten Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen von 30 auf 15 Prozent. Wer eine Wärmepumpe plant, sollte das bei der Zeitplanung berücksichtigen.

IBB Berlin: Die Investitionsbank Berlin bietet ergänzende Förderprogramme für Berliner Eigentümer. Aktuelle Programme bitte direkt bei der IBB anfragen.

Wichtig: Der KfW-Antrag muss vor Abschluss des Lieferungs- oder Leistungsvertrags gestellt werden. Wer zuerst unterschreibt und dann beantragt, verliert die Förderung.

Häufige Fragen zum Gebäudemodernisierungsgesetz 2026

Was genau ändert das Gebäudemodernisierungsgesetz 2026 für Heizungen?

Die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen entfällt. Neue Öl- und Gasheizungen sind wieder ohne diese Auflage erlaubt. Gleichzeitig entfällt das Betriebsverbot für fossile Heizungen ab 2045 und das Austauschgebot für über 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel. Neu ist die sogenannte Bio-Treppe: Neu eingebaute fossile Heizungen müssen ab 2029 schrittweise wachsende Anteile CO2-neutraler Brennstoffe nutzen.

Darf ich in Berlin jetzt wieder eine neue Gasheizung einbauen?

Ja, Stand Juli 2026 ist das wieder ohne die bisherige 65-Prozent-Auflage möglich. Allerdings gilt ab 2029 die Bio-Treppe mit wachsenden Anforderungen an CO2-neutrale Brennstoffe. Zudem wird der CO2-Preis weiter steigen, was die laufenden Kosten fossiler Heizungen erhöht. Die Entscheidung sollte also nicht nur nach den heutigen Kosten getroffen werden.

Wird die Wärmepumpe durch das GModG 2026 schlechter gefördert?

Nein. Die KfW-Förderung für Wärmepumpen läuft weiter. Ab dem ersten Quartal 2027 sinkt die Grundförderung von 30 auf 15 Prozent. Bis dahin gilt noch die höhere Förderung, ergänzt durch den Klimageschwindigkeitsbonus bis Ende Januar 2027. Stand Juli 2026, aktuelle Konditionen bitte direkt bei der KfW prüfen.

**Was bedeutet das GModG 2026 für Berliner WEGs?

Wohnungseigentümergemeinschaften in Berlin haben nun mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl der Heizungsanlage. Die Pflicht zur erneuerbaren Energie entfällt. Gleichzeitig sollten WEGs die langfristigen Kostenrisiken fossiler Heizungen durch die Bio-Treppe und den steigenden CO2-Preis in die Beschlussfassung einbeziehen. Eine unabhängige Energieberatung hilft, die richtige Entscheidung für das jeweilige Gebäude zu treffen.

Wann tritt das Gebäudemodernisierungsgesetz 2026 in Kraft?

Der Bundestag hat das GModG am 10. Juli 2026 beschlossen. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt wird Ende Juli bis Anfang August 2026 erwartet. Die Heizungsregeln treten mit der Verkündung in Kraft. Einzelne Regelungen aus der EU-Gebäuderichtlinie folgen rund sechs Monate später. Stand Juli 2026, im Zweifel fachlich oder rechtlich prüfen lassen.

Lohnt sich eine Energieberatung auch nach dem GModG 2026 noch?

Ja, mehr denn je. Gerade weil jetzt wieder mehr Optionen offenstehen, ist eine fundierte Beratung wichtig, um die für das eigene Gebäude wirtschaftlich sinnvollste Entscheidung zu treffen. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) hilft dabei, Heizung, Dämmung und Förderung aufeinander abzustimmen.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Sie planen eine Heizungsmodernisierung in Berlin und möchten wissen, was das Gebäudemodernisierungsgesetz 2026 konkret für Ihr Gebäude bedeutet? Oder Sie überlegen, ob eine Wärmepumpe, eine neue Gasheizung oder eine Hybridlösung für Ihr Haus in Prenzlauer Berg, Charlottenburg oder einem anderen Berliner Bezirk sinnvoll ist?

Das Team von Montali berät Sie unverbindlich und ohne Verkaufsdruck. Wir schauen uns Ihr Gebäude an, klären die Fördermöglichkeiten und erklären Ihnen, welche Optionen realistisch und wirtschaftlich sind. Schreiben Sie uns oder rufen Sie an, wir melden uns schnell zurück.

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