Wärmepumpen-Check: Ihr Angebot berechnet statt geschätzt
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Kostenlosen Wärmepumpen-Check startenWer eine Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus plant, stellt schnell fest: Die Förderung funktioniert hier anders als beim Einfamilienhaus. Die förderfähigen Kosten sind je Wohneinheit gestaffelt, der Klimageschwindigkeitsbonus gilt nur für selbstnutzende Eigentümer, und die Grundförderung von 30 Prozent ist die sichere Rechenbasis für das ganze Haus. Dieser Artikel erklärt, wie die KfW-Förderung im Mehrfamilienhaus konkret aufgebaut ist, was für Berliner Gründerzeithäuser mit Gasetagenheizungen besonders relevant ist, und wann sich der Aufwand rechnet.
Für die Planung der Anlage selbst empfiehlt sich ein Blick auf die Leistungsseite zur Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus, wo der Ablauf von der Zentralisierung bis zur Inbetriebnahme beschrieben ist.
Kosten für eine Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus in Berlin
Die Investitionskosten für eine zentrale Wärmepumpe hängen vor allem von der Heizlast des Gebäudes ab. Als grobe Orientierung für Berlin:
Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit 22 kW Heizleistung kostet im Markt etwa 28.000 bis 42.000 Euro für das Gerät inklusive Installation. Eine Anlage mit 30 kW liegt bei etwa 33.000 bis 50.000 Euro. Diese Spannen sind Marktrichtwerte, keine Festpreise. Ein verbindliches Angebot ist erst nach einem Vor-Ort-Termin mit Heizlastberechnung möglich.
Hinzu kommt der Aufwand für die Zentralisierung: In Berliner Gründerzeitbauten hängt in fast jeder Wohnung eine eigene Gastherme. Der Weg zur zentralen Wärmepumpe führt über neue Steigstränge, eine Übergabestation je Wohnung und gegebenenfalls neue Heizkörper oder Flächenheizung. Wie hoch dieser Teil der Kosten ausfällt, hängt von der Strangzahl, der Schachtlage und davon ab, ob im bewohnten Zustand gearbeitet wird. Eine pauschale Zahl je Wohnung lässt sich seriös nicht nennen.
Für die Förderberechnung ist die Unterscheidung zwischen Gerätekosten und Gesamtkosten wichtig: Förderfähig sind die anerkannten Kosten der Heizungsanlage, nicht automatisch alles, was im Zuge des Umbaus anfällt. Mit dem Wärmepumpen-Rechner von Montali können Sie Heizlast und Förderpotenzial für Ihr Gebäude grob einschätzen, bevor Sie ein Angebot einholen.
Wann lohnt sich die Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus?
Die Frage ist nicht nur finanziell zu beantworten. Drei Konstellationen, bei denen die Umrüstung besonders naheliegt:
Erstens: Das Haus hat viele Gasetagenheizungen, die in den nächsten Jahren ohnehin erneuert werden müssten. Statt jede Wohnung einzeln mit einer neuen Gastherme zu versorgen, bietet sich die Zentralisierung als einmalige Investition an, die alle Wohnungen gleichzeitig versorgt. Gerade in Prenzlauer Berg und Friedrichshain, wo viele Gründerzeithäuser mit Gasetagenheizungen aus den 1990er oder frühen 2000er Jahren stehen, ist das ein häufiges Szenario.
Zweitens: Die Eigentümergemeinschaft plant ohnehin eine größere Sanierung. Wer Fassade, Dach und Heizung koordiniert angeht, spart Gerüstkosten und kann die Fördermaßnahmen sinnvoll aufeinander abstimmen.
Drittens: Der CO2-Preis und die Bio-Treppe machen fossile Heizungen teurer. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das am 10. Juli 2026 beschlossen wurde, erlaubt zwar weiterhin neue Gas- und Ölheizungen, verpflichtet aber dazu, ab 2029 wachsende Anteile CO2-neutraler Brennstoffe einzusetzen: mindestens 10 Prozent ab 2029, mindestens 30 Prozent ab 2035, vollständig klimaneutral ab 2045. Wer heute fossil einbaut, verschiebt Kosten in die Zukunft, statt sie zu vermeiden.
Varianten: Zentrale Anlage oder dezentrale Lösung?
Für Mehrfamilienhäuser kommen grundsätzlich zwei Wege in Frage:
Die zentrale Wärmepumpe versorgt alle Wohnungen über ein gemeinsames Heizungssystem. Sie ist technisch effizienter, erfordert aber eine Zentralisierung der Wärmeverteilung und einen WEG-Beschluss, weil die Heizungsanlage Gemeinschaftseigentum ist. Der Umbau ist aufwendiger, aber langfristig günstiger im Betrieb.
Dezentrale Luft-Wasser-Wärmepumpen je Wohnung sind theoretisch möglich, aber in der Praxis selten sinnvoll: Sie brauchen Platz für Außengeräte, jede Einheit muss separat geplant und angemeldet werden, und die Förderung wird ebenfalls je Einheit beantragt. Im dicht bebauten Berliner Innenhof scheitert dieser Weg oft schon am Schallschutz.
In den meisten Berliner Gründerzeithäusern ist die zentrale Anlage mit Übergabestationen je Wohnung die technisch und wirtschaftlich sinnvollere Lösung.
Ablauf: Von der Planung bis zur Inbetriebnahme
Der Weg zur Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus folgt einem klaren Ablauf:
Schritt 1: Heizlastberechnung und Konzept. Bevor ein Angebot sinnvoll ist, braucht es eine Berechnung der Heizlast des Gebäudes. Daraus ergibt sich die benötigte Leistung der Wärmepumpe.
Schritt 2: WEG-Beschluss. Der Umbau der zentralen Heizungsanlage betrifft das Gemeinschaftseigentum. Er wird in der Eigentümerversammlung beschlossen. Welche Mehrheit dafür nötig ist und wie die Kosten verteilt werden, hängt von den konkreten Umständen ab. Dazu sollten Verwaltung und im Zweifel ein Fachanwalt einbezogen werden.
Schritt 3: Förderantrag stellen. Der Antrag bei der KfW muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden. Das ist eine Pflichtbedingung: Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, verliert die Förderung. Der Antrag wird vom Fachbetrieb vorbereitet, die Antragstellung läuft über das KfW-Portal.
Schritt 4: Installation. Im bewohnten Haus wird strangweise gearbeitet, um die Unterbrechung je Wohnung auf ein Minimum zu reduzieren. Die Dauer hängt von der Größe des Hauses und der Komplexität der Verteilung ab.
Schritt 5: Anmeldung beim Netzbetreiber. Wärmepumpen über 4,2 kW Netzanschlussleistung müssen nach § 14a EnWG beim Netzbetreiber angemeldet werden. Das übernimmt der eingetragene Installationsbetrieb über das Kundenportal von Stromnetz Berlin.
Schritt 6: Inbetriebnahme und hydraulischer Abgleich. Nach dem Einbau wird die Anlage eingeregelt. Der hydraulische Abgleich ist Fördervoraussetzung und stellt sicher, dass alle Wohnungen gleichmäßig versorgt werden.
Förderung für die Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus 2026
Die KfW fördert den Heizungstausch im Mehrfamilienhaus über den Zuschuss 458. Die Förderung ist je Wohneinheit gestaffelt (Stand August 2026, Konditionen vor der Beauftragung prüfen):
Förderfähige Höchstkosten: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die Wohneinheiten 2 bis 6, je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Ein Haus mit acht Wohneinheiten kommt damit auf förderfähige Kosten von 28.000 plus 5 mal 15.000 plus 2 mal 8.000 Euro, also 119.000 Euro insgesamt.
Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Das ist die sichere Rechenbasis für das gesamte Gebäude. Für das Beispielhaus mit 119.000 Euro förderfähigen Kosten wären das 35.700 Euro Zuschuss bei reiner Grundförderung.
Wichtig für Eigentümergemeinschaften: "Bis zu 80 Prozent" Förderquote ist keine Aussage, die für ein vermietetes Haus gilt. Der Einkommensbonus und der Klimageschwindigkeitsbonus setzen Selbstnutzung voraus. Konkret: Der Klimageschwindigkeitsbonus von derzeit 16 Prozent (Stand Juli 2026) wird je Wohneinheit beurteilt. Er gilt für die zum Zeitpunkt der Antragstellung selbst genutzte Wohneinheit, die Haupt- oder alleiniger Wohnsitz ist. Selbstnutzende Eigentümer in einem gemischt genutzten Haus können ihn für ihre eigene Wohnung beantragen, für vermietete Einheiten entfällt er.
Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und läuft Mitte 2028 aus. Vier Prozentpunkte sind bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten 1.120 Euro. Maßgeblich ist der Tag der Antragstellung, nicht der Einbau.
Besonderheit für Gasetagenheizungen: Für Gasetagenheizungen gilt beim Klimageschwindigkeitsbonus keine Altersgrenze. Das ist in Berlin der häufigste Fall und wird in vielen Ratgebern übersehen.
Die förderfähigen Höchstkosten sinken alle sechs Monate um 750 Euro, jeweils zum 1. Februar und 1. August. Wer die Planung in die Länge zieht, verliert also schrittweise Förderpotenzial.
Fossile Heizungen werden durch die KfW weiterhin nicht gefördert, auch wenn das GModG sie wieder erlaubt.
Modernisierungsumlage für Vermieter: Wer als Vermieter die Kosten teilweise auf die Miete umlegen möchte, sollte die Sondervorschrift § 559e BGB beachten, nicht den allgemeinen § 559 BGB. Nach § 559e sind 10 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten je Jahr umlagefähig, abzüglich der in Anspruch genommenen Drittmittel, und die Miete darf innerhalb von sechs Jahren um höchstens 0,50 Euro je Quadratmeter steigen. Voraussetzung ist, dass Förderung tatsächlich beantragt und in Anspruch genommen wurde. Die genaue Berechnung und Umsetzung sollte mit der Hausverwaltung und im Zweifel mit einem Fachanwalt abgestimmt werden.
Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung im Mehrfamilienhaus
Wie viel Förderung bekomme ich für eine Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus?
Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Höchstkosten sind gestaffelt: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die Wohneinheiten 2 bis 6, je 8.000 Euro ab der siebten. Höhere Förderquoten durch Boni gelten nur für selbstnutzende Eigentümer in ihrer eigenen Wohneinheit. Stand August 2026, Konditionen vor der Beauftragung prüfen.
Gilt der Klimageschwindigkeitsbonus auch für vermietete Wohnungen?
Nein. Der Klimageschwindigkeitsbonus setzt voraus, dass die Wohneinheit zum Zeitpunkt der Antragstellung selbst genutzt und Haupt- oder alleiniger Wohnsitz ist. Für vermietete Einheiten entfällt er. Selbstnutzende Eigentümer in einem gemischt genutzten Haus können ihn für ihre eigene Wohnung beantragen.
Muss der Förderantrag vor dem Auftrag gestellt werden?
Ja, das ist eine zwingende Voraussetzung. Wer erst beauftragt und dann beantragt, verliert die Förderung. Der Antrag wird beim KfW-Portal gestellt, in der Regel vorbereitet vom Fachbetrieb. Maßgeblich ist der Tag der Antragstellung, nicht der Einbau.
Was gilt bei Gasetagenheizungen in Berliner Altbauten?
Für Gasetagenheizungen gilt beim Klimageschwindigkeitsbonus keine Altersgrenze, anders als bei Gas- oder Biomasseheizungen, für die eine Mindestbetriebsdauer von 20 Jahren Voraussetzung ist. Das ist in Berlin besonders relevant, weil viele Gründerzeithäuser noch mit Gasetagenheizungen ausgestattet sind.
Kann ich als Vermieter die Kosten auf die Miete umlegen?
Ja, aber nach der Sondervorschrift § 559e BGB, nicht nach dem allgemeinen § 559 BGB. Umlagefähig sind 10 Prozent der Kosten je Jahr, abzüglich erhaltener Förderung. Die Miete darf innerhalb von sechs Jahren um höchstens 0,50 Euro je Quadratmeter steigen. Voraussetzung ist, dass Förderung tatsächlich beantragt wurde. Die Umsetzung sollte mit der Hausverwaltung und einem Fachanwalt abgestimmt werden.
Sinken die förderfähigen Höchstkosten mit der Zeit?
Ja. Die förderfähigen Höchstkosten sinken alle sechs Monate um 750 Euro, jeweils zum 1. Februar und 1. August. Wer die Planung verzögert, verliert schrittweise Förderpotenzial. Stand August 2026 betrugen die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit 28.000 Euro.
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