Energieberatung für Mehrfamilienhäuser
Energieberatung für Mehrfamilienhaus und WEG in Berlin: eine Analyse für das ganze Haus
Eigentümergemeinschaften, Vermieter und Hausverwaltungen bekommen von uns eine Vor-Ort-Energieberatung für das gesamte Gebäude: Gebäudehülle, Gasetagenheizungen, Förderung je Wohneinheit und ein Sanierungsfahrplan, der in der Eigentümerversammlung Bestand hat.
Was die Energieberatung im Mehrfamilienhaus anders macht
Im Einfamilienhaus entscheidet ein Eigentümer. Im Berliner Mehrfamilienhaus entscheiden zwanzig, dazu eine Hausverwaltung, Mieter mit eigener Gastherme und ein Wärmeplan, der das Haus einem Gebietstyp zuordnet. Die Energieberatung muss deshalb mehr leisten als eine Liste von Maßnahmen: Sie muss die Kosten je Wohneinheit ausweisen, die Förderung je Wohneinheit rechnen und ein Ergebnis liefern, das in der Eigentümerversammlung beschlossen werden kann.
Unser dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte nimmt das Gebäude vor Ort auf, bilanziert Hülle und Anlagentechnik nach den Vorgaben der BAFA und erstellt daraus den Bericht oder den individuellen Sanierungsfahrplan. Auf Wunsch erläutern wir das Ergebnis in Ihrer Versammlung, auch diese Erläuterung fördert die BAFA.
50 %
BAFA-Zuschuss zur Beratung
850 €
Höchstzuschuss ab 3 Wohneinheiten
250 €
zusätzlich für die Erläuterung in der WEG-Versammlung
Ihre Vorteile als Eigentümergemeinschaft oder Vermieter
Zahlen je Wohneinheit, eine beschlussfähige Vorlage und die Förderung für das ganze Haus.
Kosten je Wohneinheit
Jede Maßnahme wird auf die Wohneinheiten umgelegt, so wie es Verwaltung und Versammlung brauchen.
Förderung je Wohneinheit
KfW 458 staffelt die förderfähigen Kosten: 28.000 Euro für die erste, je 15.000 für die zweite bis sechste, je 8.000 ab der siebten Wohneinheit.
Beschlussfähige Vorlage
Der Bericht ist so aufgebaut, dass die Versammlung Reihenfolge, Kosten und Förderung auf einen Blick sieht.
Sanierungsfahrplan für das Haus
Der iSFP setzt die Reihenfolge fest und bringt bei Hüllenmaßnahmen 5 Prozentpunkte mehr Zuschuss.
dena-gelistet
Nur ein gelisteter Energieeffizienz-Experte darf die BAFA-Beratung und die Förderanträge bestätigen.
Umsetzung aus einer Hand
Heizung, Dämmung, Lüftung und Elektro führen wir als Generalunternehmer aus, mit einem Ansprechpartner für die Verwaltung.
So läuft die Energieberatung im Mehrfamilienhaus ab
Vier Schritte von der Anfrage der Verwaltung bis zum Beschluss.
Unterlagen und Gespräch
Wir klären Wohneinheiten, Heizungsbestand, letzte Maßnahmen und das Ziel der Gemeinschaft.
Aufnahme vor Ort
Begehung von Keller, Fassade, Dach, Heizzentrale und einer repräsentativen Wohnung, Thermografie im Winter.
Bericht je Wohneinheit
Energiebilanz, Maßnahmenpakete mit Kosten und Förderung je Wohneinheit, Reihenfolge und Zeitplan.
Erläuterung und Beschluss
Wir stellen das Ergebnis in der Eigentümerversammlung vor und beantworten die Fragen der Eigentümer.
Was kostet die Energieberatung für ein Mehrfamilienhaus?
Das Honorar hängt von der Zahl der Wohneinheiten und dem Umfang ab, typisch 1.800 bis 4.000 Euro. Die BAFA übernimmt 50 Prozent des förderfähigen Honorars, höchstens 850 Euro ab drei Wohneinheiten, und zusätzlich bis zu 250 Euro für die Erläuterung des Berichts in der Eigentümerversammlung. Den Antrag stellen wir als gelisteter Experte, den Zuschuss zieht die BAFA direkt vom Honorar ab.
1.800 bis 4.000 €
Honorar je nach Wohneinheiten
850 €
BAFA-Zuschuss ab 3 Wohneinheiten
250 €
Zuschuss für die WEG-Erläuterung
Der häufigste nächste Schritt: Gasetagenheizungen zentral ablösen
In den meisten Berliner Gründerzeithäusern hängt in jeder Wohnung eine eigene Gastherme. Der Beratungsbericht rechnet die Zentralisierung mit Wärmepumpe oder Fernwärme je Wohneinheit durch; wie die Umsetzung im bewohnten Haus abläuft, steht auf der Seite zur Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus.
Energieberatung Mehrfamilienhaus Berlin: was der Bericht je Wohneinheit ausweist
Ein Beratungsbericht für ein Einfamilienhaus nennt Maßnahmen und Gesamtkosten. Für ein Mehrfamilienhaus reicht das nicht, weil die Versammlung über Beträge je Wohneinheit entscheidet und die Verwaltung sie nach Miteigentumsanteilen verteilt. Unser Bericht führt deshalb jede Maßnahme dreifach: Gesamtkosten, Kosten je Wohneinheit und der Zuschuss je Wohneinheit nach der Staffel der KfW-Heizungsförderung oder der BAFA-Hüllenförderung. Ein Haus mit acht Wohneinheiten hat bei der Heizung 28.000 plus fünfmal 15.000 plus zweimal 8.000, also 119.000 Euro förderfähige Kosten, auf die 30 Prozent Grundförderung entfallen.
Dazu kommt die Energiebilanz des Gebäudes nach der Vorgabe der BAFA: Wärmeverluste über Fassade, Dach, Kellerdecke und Fenster, Wirkungsgrad der Anlagentechnik, Warmwasserbereitung und Lüftung. Aus diesen Zahlen entsteht die Reihenfolge. In Berliner Gründerzeithäusern steht fast immer die oberste Geschossdecke oder die Kellerdecke vorn, weil sie den größten Effekt je Euro bringen und keinen Beschluss über die Fassade brauchen.
Gasetagenheizungen ablösen: warum die Zentralisierung den Preis bestimmt
In den meisten Berliner Altbauten hängt in jeder Wohnung eine eigene Gastherme. Der Weg zur Wärmepumpe oder zum Fernwärmeanschluss führt deshalb über eine Zentralisierung: eine gemeinsame Heizzentrale, neue Steigstränge durch das Treppenhaus oder stillgelegte Schornsteinzüge und eine Übergabestation je Wohnung. Preis und Bauzeit entstehen dort, nicht am Gerät. Die Energieberatung rechnet beide Wege durch, Wärmepumpe als Kaskade im Hof oder auf dem Dach gegen Fernwärme, sofern das Haus im Wärmenetzgebiet liegt, und weist beide je Wohneinheit aus.
Der Klimageschwindigkeits-Bonus von 16 Prozent gilt beim Ersatz einer Gasetagenheizung ohne Altersgrenze, aber nur für die Wohneinheit, die der Eigentümer zum Zeitpunkt des Antrags selbst bewohnt. In einem gemischt genutzten Haus bekommen die selbstnutzenden Eigentümer ihn also für ihre Wohnung, für vermietete Einheiten bleibt es bei 30 Prozent. Genau diese Verteilung steht im Bericht, damit die Versammlung nicht mit einer Zahl rechnet, die nur für einen Teil der Eigentümer gilt. Für Vermieter gilt zusätzlich: Die Förderung wird vor der Modernisierungsumlage abgezogen und senkt sie mit.
Energieberater für die WEG: Beschluss, Verwaltung und der Antrag bei der BAFA
Die Beauftragung der Energieberatung beschließt die Gemeinschaft in der Versammlung, meist auf Vorschlag der Verwaltung. Wir liefern dafür Angebot, Leistungsbeschreibung und die Förderrechnung, damit der Tagesordnungspunkt vollständig ist. Nach dem Beschluss stellen wir als gelisteter Energieeffizienz-Experte den Antrag bei der BAFA im Namen der Gemeinschaft, die Zusage kommt in der Regel innerhalb weniger Wochen, erst dann beginnt die Beratung. Der Zuschuss von 50 Prozent, höchstens 850 Euro ab drei Wohneinheiten, wird direkt vom Honorar abgezogen.
Das Ergebnis erläutern wir auf Wunsch in der nächsten Versammlung, was die BAFA mit bis zu 250 Euro zusätzlich fördert. Aus Erfahrung ist das der Schritt, der über die Umsetzung entscheidet: Eigentümer stimmen Maßnahmen zu, deren Kosten, Förderung und Reihenfolge sie verstanden haben. Welche Mehrheit ein späterer Sanierungsbeschluss braucht, klären Verwaltung oder Fachanwalt; wir liefern die Kostenbasis, auf der er gefasst wird.
Energieberatung Mehrfamilienhaus: Kosten und Zuschuss in Berlin
Richtwerte für Berliner Wohngebäude, jeweils Honorar vor Abzug des BAFA-Zuschusses. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent des förderfähigen Honorars bis zu den genannten Höchstbeträgen und wird direkt vom Honorar abgezogen.
| Leistung | Honorar | BAFA-Zuschuss |
|---|---|---|
| Energieberatung Ein- und Zweifamilienhaus mit Bericht | 1.300 bis 1.800 Euro | 50 %, höchstens 650 Euro |
| Energieberatung Mehrfamilienhaus 3 bis 6 Wohneinheiten | 1.800 bis 2.800 Euro | 50 %, höchstens 850 Euro |
| Energieberatung Mehrfamilienhaus 7 bis 20 Wohneinheiten | 2.500 bis 4.000 Euro | 50 %, höchstens 850 Euro |
| Individueller Sanierungsfahrplan statt Bericht | Aufpreis 300 bis 800 Euro | im selben Zuschuss enthalten |
| Erläuterung des Berichts in der Eigentümerversammlung | 300 bis 500 Euro | bis zu 250 Euro zusätzlich |
| Bedarfsausweis für das Mehrfamilienhaus | 400 bis 800 Euro | kein Zuschuss |
Alle Angaben sind Richtwerte. Verbindlich wird das Honorar nach Prüfung von Wohneinheiten, Unterlagen und Umfang. Stand September 2026, Konditionen vor der Beauftragung prüfen.
Häufige Fragen zur Energieberatung im Mehrfamilienhaus
Die Gemeinschaft über die Verwaltung. Die Beauftragung einer Energieberatung ist eine Maßnahme der ordnungsmäßigen Verwaltung und wird in der Versammlung beschlossen; welche Mehrheit für die spätere Sanierung nötig ist, klärt die Verwaltung oder ein Fachanwalt. Wir liefern die Unterlagen für die Tagesordnung.
50 Prozent des förderfähigen Honorars, höchstens 850 Euro bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten. Für die Erläuterung des Berichts in der Eigentümerversammlung gibt es bis zu 250 Euro zusätzlich. Antragsteller ist der Eigentümer oder die Gemeinschaft, den Antrag stellt unser gelisteter Experte.
Wenn die Gemeinschaft mehrere Maßnahmen über Jahre plant, ist der iSFP das richtige Format: Er legt die Reihenfolge fest und bringt bei Dämmung, Fenstern und Lüftung 5 Prozentpunkte mehr Zuschuss. Geht es nur um die Heizung, reicht der Beratungsbericht, denn der iSFP-Bonus gilt bei der KfW-Heizungsförderung nicht.
Das ist in Berliner Gründerzeithäusern der häufigste Fall und der teuerste Teil: Der Weg zur Wärmepumpe oder Fernwärme führt über eine Zentralisierung mit neuen Steigsträngen und einer Übergabestation je Wohnung. Die Energieberatung rechnet beide Wege durch und weist die Kosten je Wohneinheit aus. Der Klimageschwindigkeits-Bonus gilt beim Ersatz von Gasetagenheizungen ohne Altersgrenze, aber nur für selbstnutzende Eigentümer.
Der Senat hat den Wärmeplan am 16. Juni 2026 beschlossen. Er ordnet jedes Gebiet einem Typ zu: Wärmenetzgebiet, Prüfgebiet oder dezentrale Versorgung mit Wärmepumpen. Er ist Orientierung, keine Pflicht: Aus der Zuordnung folgt kein Zwang, weder zur Fernwärme noch zur Wärmepumpe. In der Beratung prüfen wir, ob ein Fernwärmeanschluss für Ihr Haus realistisch ist.
Beim Heizungstausch gilt die Sondervorschrift des § 559e BGB: 10 Prozent der Kosten je Jahr, abzüglich der Förderung, gedeckelt bei 0,50 Euro je Quadratmeter in sechs Jahren, und nur, wenn tatsächlich Fördermittel genutzt wurden. Die Förderung senkt die Umlage also mit. Konkrete Beträge für Ihr Haus rechnet die Verwaltung oder ein Fachanwalt, wir liefern die Kostenbasis.
Von der Zusage der BAFA bis zum fertigen Bericht vier bis acht Wochen, abhängig davon, wie vollständig Pläne, Verbrauchsabrechnungen und Anlagendaten vorliegen. Die Begehung selbst dauert einen halben bis einen Tag. Die Antragszusage der BAFA kommt in der Regel innerhalb weniger Wochen; vorher dürfen wir nicht anfangen, sonst verfällt der Zuschuss.
Grundrisse und Schnitte, wenn vorhanden, die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre, Baujahr und Angaben zu bisherigen Maßnahmen an Fassade, Dach, Fenstern und Heizung, die Zahl der Wohneinheiten mit Wohnflächen sowie Wartungsprotokolle der Anlagentechnik. Fehlt etwas, nehmen wir es bei der Begehung auf, das kostet nur etwas mehr Zeit vor Ort.
Ja, das gehört in Wärmenetzgebieten dazu. Wir vergleichen den Anschluss an das Netz mit einer zentralen Wärmepumpe je Wohneinheit über 20 Jahre, inklusive Anschlusskosten, Arbeitspreis und Förderung. Ob ein Anschluss möglich ist und was er kostet, beantwortet der Netzbetreiber auf Anfrage; wir stellen die Anfrage mit Ihren Gebäudedaten.
Energieberatung für Ihr Mehrfamilienhaus in Berlin
Schicken Sie uns Adresse, Wohneinheiten und Heizungsbestand. Wir melden uns mit einem Angebot, das den BAFA-Zuschuss bereits abzieht.
Beratung für Ihr Haus anfragenUnverbindlich · 50 % BAFA-gefördert · dena-gelistet
