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Sanierung 9 Min.

Dämmpflicht 2026: Was Eigentümer nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz dämmen müssen

Ozan Özdemir · 21. Oktober 2026
Handwerker dämmt oberste Geschossdecke in einem Berliner Altbau, Dämmpflicht 2026

Die Dämmpflicht 2026 sorgt unter Berliner Eigentümern für erhebliche Verunsicherung. Seit das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) am 10. Juli 2026 beschlossen wurde, kursieren viele Halbwahrheiten: Manche glauben, nun müsse alles gedämmt werden, andere denken, die Dämmpflicht sei komplett weggefallen. Beides stimmt nicht. Dieser Artikel erklärt, was wirklich gilt, was das GModG geändert hat und was nicht.

Kurz vorab: Die vieldiskutierte 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungstausch ist mit dem GModG tatsächlich entfallen. Die Dämmpflichten nach dem bisherigen Gebäudeenergiegesetz hingegen bestehen weiter. Wer ein Haus kauft, erbt oder geschenkt bekommt, muss bestimmte Bauteile dämmen. Eine allgemeine Pflicht zur Fassadendämmung gibt es dagegen nicht und hat es auch nach dem GModG nicht gegeben.

Wenn Sie planen, Ihr Gebäude energetisch zu verbessern, hilft ein Blick auf die Wärmedämmung von Montali in Berlin, wo Fassade, Dach und Kellerdecke aus einer Hand bearbeitet werden.

Kosten für Dämmmaßnahmen in Berlin

Die Kosten für Dämmmaßnahmen hängen stark vom Bauteil, der Fläche und dem Zustand des Gebäudes ab. Die folgenden Werte sind Orientierungswerte für Berlin und keine Festpreise. Ein verbindliches Angebot ist erst nach einem Vor-Ort-Termin möglich.

Fassadendämmung mit Wärmedämmverbundsystem (WDVS): etwa 150 bis 250 Euro je Quadratmeter, inklusive Gerüst und Oberputz. Bei einem typischen Berliner Gründerzeithaus mit 200 Quadratmetern Fassadenfläche ergibt das 30.000 bis 50.000 Euro.

Dämmung der obersten Geschossdecke: etwa 30 bis 70 Euro je Quadratmeter. Das ist die günstigste Pflichtmaßnahme und lässt sich in vielen Berliner Altbauten ohne großen Aufwand umsetzen, wenn der Dachboden nicht ausgebaut ist.

Zwischensparrendämmung: etwa 60 bis 120 Euro je Quadratmeter. Aufsparrendämmung: etwa 180 bis 300 Euro je Quadratmeter.

Kellerdeckendämmung: etwa 30 bis 80 Euro je Quadratmeter.

Sockel und Perimeter: etwa 90 bis 160 Euro je Quadratmeter.

Einblasdämmung für Hohlräume: etwa 20 bis 60 Euro je Quadratmeter.

Die übliche Dämmstärke im Bestand liegt bei 12 bis 20 Zentimetern, abhängig vom Dämmstoff und dem angestrebten U-Wert.

Wann ist die Dämmpflicht verpflichtend?

Die gesetzliche Dämmpflicht greift in zwei klar definierten Situationen. Beide sind durch das GModG nicht verändert worden.

Erstens: Eigentümerwechsel bei selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern. Wer ein solches Haus kauft, erbt oder geschenkt bekommt und es selbst bewohnt, muss binnen zwei Jahren nach dem Grundbucheintrag die oberste Geschossdecke oder das darüberliegende Dach auf einen Wärmedurchgangskoeffizienten von höchstens 0,24 W/(m²K) bringen. Das ist die Pflicht nach Paragraf 47 des bisherigen GEG, die das GModG unverändert übernommen hat. Wer das Haus schon vor dem Erwerb bewohnt hat, ist von dieser Pflicht ausgenommen.

Zweitens: Freiliegende Leitungen in unbeheizten Räumen. Heizungs- und Warmwasserleitungen, die durch Keller, Dachböden oder andere unbeheizte Räume führen und nicht gedämmt sind, müssen nachgerüstet werden. Das regelt Paragraf 69 des GEG, der ebenfalls weiter gilt.

Beide Pflichten bestehen unabhängig davon, ob Sie die Heizung tauschen oder nicht. Sie gelten auch unabhängig von der kommunalen Wärmeplanung.

Was es nicht gibt: Eine allgemeine Pflicht, die Fassade zu dämmen, nur weil das Gebäude einen bestimmten Energiestandard unterschreitet. Diese Pflicht hat es im deutschen Recht nie gegeben und gibt es nach dem GModG weiterhin nicht. Auch eine Pflicht zur Dachdämmung oder Kellerdeckendämmung als Einzelmaßnahme ohne konkreten Anlass besteht nicht.

Für Neubauten gilt ein anderer Rahmen: Ab 2030 soll der Standard des Null-Emissions-Gebäudes für Neubauten gelten, für öffentliche Gebäude bereits ab 2028. Das betrifft Bestandsgebäude nicht direkt.

Varianten: Welche Bauteile sind betroffen?

Nicht jede Dämmmaßnahme ist gleich sinnvoll oder gleich dringend. Hier ein Überblick über die wichtigsten Bauteile und was in Berliner Gebäuden typischerweise relevant ist.

Oberste Geschossdecke oder Dach: Das ist die häufigste Pflichtmaßnahme nach Eigentümerwechsel. In vielen Berliner Altbauten in Prenzlauer Berg oder Charlottenburg ist der Dachboden nicht ausgebaut und die Geschossdecke von oben zugänglich. Eine Einblasdämmung oder das Auflegen von Dämmplatten ist dann vergleichsweise einfach und günstig. Ist das Dach bereits ausgebaut, muss die Dachdämmung selbst den Anforderungen genügen.

Fassade: Eine Fassadendämmung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber energetisch oft die wirksamste Maßnahme. Bei Berliner Gründerzeithäusern mit massivem Vollziegelmauerwerk sind die Wände oft 50 bis 70 Zentimeter stark, was einen gewissen natürlichen Wärmeschutz bietet. Trotzdem liegt der U-Wert solcher Wände häufig bei 0,8 bis 1,2 W/(m²K), weit über dem heutigen Standard. Eine Fassadendämmung ist freiwillig, wird aber gefördert.

Kellerdecke: Auch hier gibt es keine gesetzliche Pflicht als Einzelmaßnahme, außer bei freiliegenden Leitungen. Dennoch ist die Kellerdeckendämmung eine der günstigsten Maßnahmen mit spürbarem Effekt auf die Fußwärme im Erdgeschoss.

Leitungsdämmung: Diese Pflicht wird häufig übersehen. Wer einen Keller hat, in dem Heizungsrohre ohne Dämmung verlaufen, muss diese nachrüsten. Das gilt für selbst genutzte Häuser und für vermietete Gebäude gleichermaßen.

In Milieuschutzgebieten, die es in Berlin in vielen innerstädtischen Bezirken wie Kreuzberg oder Friedrichshain gibt, ist eine Außendämmung genehmigungspflichtig. Der Bezirk prüft dabei auch die Mietfolgen. Wer eine Fassadendämmung plant, sollte vorher beim Stadtentwicklungsamt des Bezirks nachfragen.

Ablauf: Wie gehen Eigentümer die Pflichtmaßnahmen an?

Schritt 1: Bestandsaufnahme. Zunächst müssen Sie wissen, ob Ihr Gebäude die gesetzlichen Anforderungen bereits erfüllt. Das lässt sich nicht allein aus dem Baujahr ableiten. Ein Energieberater misst oder berechnet die U-Werte der relevanten Bauteile.

Schritt 2: Prioritäten setzen. Wenn Sie nach einem Eigentümerwechsel zur Dämmung verpflichtet sind, hat die oberste Geschossdecke oder das Dach Vorrang, weil dort die gesetzliche Frist von zwei Jahren gilt. Leitungen in unbeheizten Räumen sollten parallel geprüft werden.

Schritt 3: Sanierungsfahrplan erstellen lassen. Wer über die Pflichtmaßnahmen hinaus sanieren will, profitiert von einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Er zeigt die sinnvolle Reihenfolge der Maßnahmen und ist Voraussetzung für den iSFP-Bonus bei der Förderung.

Schritt 4: Förderantrag stellen. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt sein. Das ist ein häufiger Fehler: Wer erst beauftragt und dann den Antrag stellt, verliert den Anspruch auf den Zuschuss.

Schritt 5: Maßnahme umsetzen. In Berlin arbeiten Fachbetriebe oft mit Gerüst, das bei der Fassade den größten Kostenfaktor darstellt. Wer mehrere Maßnahmen gleichzeitig umsetzt, spart Gerüstkosten.

Schritt 6: Dokumentation. Für die Förderung und für spätere Eigentümerwechsel ist eine saubere Dokumentation der ausgeführten Maßnahmen wichtig. Dazu gehören Datenblätter, Rechnungen und der Nachweis der erreichten U-Werte.

In der Praxis zeigt sich in Berliner Altbauten häufig, dass die Pflichtmaßnahmen allein nicht ausreichen, um einen spürbaren Unterschied beim Energieverbrauch zu erzielen. Eine Kombination aus Dachdämmung, Kellerdeckendämmung und Leitungsdämmung ist ein sinnvoller erster Schritt, der sich gut mit einer späteren Fassadendämmung verbinden lässt.

Förderung für Dämmmaßnahmen in Berlin

Dämmmaßnahmen werden über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit einem Zuschuss von 15 Prozent gefördert. Zuständig ist das BAFA. Das gilt für die Dämmung von Außenwand, Dach, oberster Geschossdecke und Kellerdecke. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt sein.

Wird die Maßnahme aus einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) umgesetzt, gibt es einen Bonus von 5 Prozentpunkten zusätzlich. Wichtig: Dieser Bonus greift seit dem 21. Juli 2026 nur noch, wenn die förderfähigen Kosten in einem einzigen Antrag mindestens 30.000 Euro betragen, und auch dann nur für den Betrag, der diese Schwelle übersteigt. Bei einem Einfamilienhaus, das nur die Kellerdecke dämmt, wird diese Schwelle in der Regel nicht erreicht. Wer mehrere Bauteile in einem Antrag bündelt, hat bessere Chancen.

Die förderfähigen Höchstkosten liegen bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und je 8.000 Euro ab der siebten. Mit iSFP-Bonus verdoppeln sich diese Grenzen.

Die Investitionsbank Berlin (IBB) ergänzt die Bundesförderung bei der energetischen Gebäudesanierung. Über das Förderprogramm ENEO wird zudem die Energieberatung bezuschusst. Die aktuellen Konditionen sollten direkt bei den jeweiligen Stellen geprüft werden, da sich Programme und Bedingungen ändern können.

Eine steuerliche Alternative: Wer sein selbst bewohntes Eigentum in einem Gebäude saniert, das älter als zehn Jahre ist, kann nach Paragraf 35c EStG 20 Prozent der Kosten über drei Jahre von der Steuer absetzen. Diese Option ist nicht mit dem Zuschuss für dieselbe Maßnahme kombinierbar. Im Zweifel lohnt ein Gespräch mit dem Steuerberater.

Stand 2026, Konditionen vor der Beauftragung bitte direkt bei BAFA, KfW und IBB prüfen.

Häufige Fragen

Welche Dämmpflichten gelten 2026 noch nach dem GModG?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungstausch gestrichen. Die Dämmpflichten bleiben: Wer ein selbst genutztes Ein- oder Zweifamilienhaus kauft, erbt oder geschenkt bekommt, muss binnen zwei Jahren die oberste Geschossdecke oder das Dach auf einen U-Wert von höchstens 0,24 W/(m²K) bringen. Außerdem müssen freiliegende Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen gedämmt werden. Eine allgemeine Fassadendämmpflicht gibt es nicht.

Muss ich als Berliner Eigentümer jetzt die Fassade dämmen?

Nein. Eine gesetzliche Pflicht zur Fassadendämmung als Einzelmaßnahme gibt es nicht. Die Fassadendämmung ist freiwillig und wird mit 15 Prozent über die BEG-Förderung bezuschusst. In Milieuschutzgebieten, die es in vielen Berliner Bezirken gibt, ist eine Außendämmung genehmigungspflichtig. Wer plant, sollte vorher beim Bezirksamt nachfragen.

Was passiert, wenn ich die Pflichtmaßnahmen nach dem Hauskauf nicht umsetze?

Das Faktenblatt enthält dazu keine konkreten Angaben zu Bußgeldern oder Rechtsfolgen. Im Zweifel sollten Sie die Situation fachlich oder rechtlich prüfen lassen. Ein Energieberater kann feststellen, ob Ihr Gebäude die Anforderungen bereits erfüllt und ob Handlungsbedarf besteht.

Wie hoch ist die Förderung für Dämmmaßnahmen in Berlin 2026?

Das BAFA fördert Dämmmaßnahmen an Gebäudehülle mit 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Wer die Maßnahme aus einem individuellen Sanierungsfahrplan umsetzt, kann 5 Prozentpunkte mehr erhalten, wenn die förderfähigen Kosten in einem Antrag mindestens 30.000 Euro betragen. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt sein. Aktuelle Konditionen bitte direkt beim BAFA prüfen, Stand 2026.

Was kostet die Dämmung der obersten Geschossdecke in Berlin?

Die Dämmung der obersten Geschossdecke kostet in Berlin etwa 30 bis 70 Euro je Quadratmeter. Bei einer Fläche von 80 Quadratmetern sind das etwa 2.400 bis 5.600 Euro. Das sind Orientierungswerte, ein verbindliches Angebot ist erst nach einem Vor-Ort-Termin möglich. Diese Maßnahme ist oft die günstigste Pflichtmaßnahme nach einem Eigentümerwechsel.

Gilt die Dämmpflicht auch für vermietete Gebäude?

Die Pflicht nach Paragraf 47 gilt für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser nach einem Eigentümerwechsel. Für vermietete Gebäude oder Mehrfamilienhäuser gelten andere Regeln. Die Leitungsdämmung nach Paragraf 69 gilt unabhängig von der Nutzungsart. Im Zweifel sollten Eigentümer von Mietobjekten die konkrete Situation fachlich oder rechtlich klären lassen.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Sie haben ein Haus gekauft, geerbt oder planen eine Sanierung in Berlin und sind unsicher, welche Dämmmaßnahmen für Sie verpflichtend sind oder sich lohnen? Montali berät Sie vor Ort, prüft den Ist-Zustand Ihres Gebäudes und zeigt Ihnen, welche Schritte sinnvoll und förderfähig sind.

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