Die Förderung für Dämmung 2026 ist nach wie vor attraktiv, aber seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Regeln für den iSFP-Bonus. Wer in Berlin plant, seine Fassade, das Dach oder die Kellerdecke zu dämmen und dabei Fördermittel aus dem Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG) zu nutzen, sollte die Änderung kennen, bevor er einen Auftrag vergibt. Dieser Artikel erklärt, wie die Förderung aufgebaut ist, was sich konkret geändert hat und wann sich welche Strategie lohnt.
Grundlage ist die Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17. August 2026, die seit dem 21. Juli 2026 in Kraft ist. Zuständig für Gebäudehülle-Maßnahmen ist das BAFA, nicht die KfW. Die KfW ist seit dem 21. Juli 2026 ausschließlich für die Heizungsförderung zuständig.
Kosten für Dämmung in Berlin: Was Sie als Orientierung einplanen sollten
Die Kosten für eine Dämmmaßnahme hängen stark davon ab, welches Bauteil gedämmt wird. Für Berliner Gründerzeithäuser und Nachkriegsbauten gelten folgende Orientierungswerte, jeweils inklusive Material und Einbau:
Fassadendämmung mit Wärmedämmverbundsystem (WDVS) kostet in Berlin etwa 150 bis 250 Euro je Quadratmeter, inklusive Gerüst und Oberputz. Bei einer typischen Berliner Gründerzeitfassade mit 200 Quadratmetern ergibt das Gesamtkosten von etwa 30.000 bis 50.000 Euro. Die oberste Geschossdecke lässt sich vergleichsweise günstig dämmen: 30 bis 70 Euro je Quadratmeter. Zwischensparrendämmung liegt bei 60 bis 120 Euro, Aufsparrendämmung bei 180 bis 300 Euro je Quadratmeter. Kellerdeckendämmung kostet zwischen 30 und 80 Euro je Quadratmeter, Sockel und Perimeter zwischen 90 und 160 Euro.
Diese Zahlen sind Orientierungswerte, keine Festpreise. Ein verbindliches Angebot ist erst nach einem Vor-Ort-Termin möglich, weil Wandaufbau, Zugänglichkeit, Zustand des Untergrunds und lokale Bedingungen den tatsächlichen Aufwand bestimmen.
Die übliche Dämmstärke im Bestand liegt bei 12 bis 20 Zentimetern. Dünnere Schichten erfüllen die technischen Anforderungen oft nicht und sind häufig auch nicht förderfähig.
Wann lohnt sich die Förderung für Dämmung besonders?
Dämmung lohnt sich immer dann, wenn das Gebäude einen hohen Heizenergiebedarf hat und die Hülle in einem schlechten Zustand ist. In Berlin sind das vor allem Altbauten aus der Gründerzeit (Baujahr 1880 bis 1920) und Nachkriegsbauten aus den 1950er und 1960er Jahren in Bezirken wie Prenzlauer Berg, Friedrichshain oder Charlottenburg. Viele dieser Häuser haben noch keine oder nur unzureichende Dämmung.
Typische Anlässe für eine Dämmmaßnahme:
Der Außenputz ist schadhaft und muss ohnehin erneuert werden. In diesem Fall ist die Fassadendämmung oft nur geringfügig teurer als eine reine Putzrenovierung, bringt aber dauerhaft niedrigere Heizkosten.
Das Dach wird neu gedeckt oder saniert. Wer dann gleichzeitig dämmt, spart sich ein zweites Mal Gerüst und Handwerkerkosten.
Die Heizung soll getauscht werden. Eine gut gedämmte Hülle senkt die benötigte Heizleistung, was die Auslegung und die Kosten der neuen Heizung beeinflusst. Energieberater empfehlen deshalb oft, zuerst zu dämmen und dann die Heizung anzupassen.
Eine Eigentümergemeinschaft (WEG) beschließt eine Fassadensanierung. Dann ist der richtige Zeitpunkt, die Dämmung in die Maßnahme zu integrieren, weil Gerüst und Planung ohnehin anfallen.
Ein gesetzlicher Anlass besteht ebenfalls: Wer ein selbst genutztes Wohnhaus mit bis zu zwei Wohnungen kauft, erbt oder geschenkt bekommt, muss binnen zwei Jahren nach dem Grundbucheintrag die oberste Geschossdecke oder das darüberliegende Dach auf einen Wärmedurchgangskoeffizienten von höchstens 0,24 W/(m²K) bringen, sofern das noch nicht erfüllt ist. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Gebäudeenergiegesetz und ist vom Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) nicht angetastet worden. Im Zweifel fachlich prüfen lassen.
Varianten: Welche Bauteile werden gefördert und wie unterscheiden sie sich?
Das BEG fördert die Dämmung aller wesentlichen Bauteile der Gebäudehülle. Ein Überblick:
Fassadendämmung (Außenwand): Die aufwendigste und teuerste Maßnahme, aber auch die wirksamste, weil die Außenwand die größte Fläche hat. In Berlin typischerweise als WDVS ausgeführt. Für Straßenfassaden im Milieuschutzgebiet ist eine Genehmigung des Bezirks erforderlich, Hof- und Giebelfassaden sind oft einfacher zu realisieren.
Dachdämmung: Entweder als Aufsparrendämmung (außen, hohe Wirkung, teurer) oder als Zwischensparrendämmung (innen, günstiger, aber begrenzte Stärke). Beide Varianten werden gefördert.
Oberste Geschossdecke: Die günstigste Variante, wenn der Dachboden nicht ausgebaut ist. Einfach zugänglich, schnell ausgeführt, kurze Amortisationszeit.
Kellerdeckendämmung: Sinnvoll, wenn der Keller unbeheizt ist. Verhindert Wärmeverlust nach unten und schützt vor kalten Fußböden im Erdgeschoss.
Sockel und Perimeter: Dämmung unterhalb der Erdgleiche und am Gebäudesockel. Technisch anspruchsvoller, aber bei Sanierungen oft sinnvoll.
Einblasdämmung: Für Hohlräume in Wänden oder Decken. Kostengünstig, wenn der Hohlraum vorhanden ist. Kosten etwa 20 bis 60 Euro je Quadratmeter.
Wichtig: Montali führt keine Innendämmung aus. Wenn eine Außendämmung aus baulichen oder baurechtlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir, die Hof- oder Giebelfassade, das Dach, die oberste Geschossdecke oder die Kellerdecke zu priorisieren und eine Energieberatung mit Sanierungsfahrplan zu nutzen, um die sinnvolle Reihenfolge festzulegen.
Ablauf: Wie die Förderung für Dämmung beantragt wird
Der Ablauf ist klar geregelt, aber die Reihenfolge ist entscheidend. Wer zuerst den Auftrag vergibt und dann den Antrag stellt, verliert die Förderung.
Schritt 1: Energieberatung und Lüftungskonzept. Vor größeren Maßnahmen empfiehlt sich eine Energieberatung. Für den iSFP-Bonus ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) von einem dena-gelisteten Energieberater Voraussetzung. Montali hat einen solchen Energieberater im Haus.
Schritt 2: Angebot einholen. Das Fachunternehmen erstellt ein Angebot. Dieses Angebot ist noch kein verbindlicher Auftrag.
Schritt 3: Antrag beim BAFA stellen. Der Antrag muss gestellt sein, bevor der Auftrag verbindlich wird. Erlaubt ist, den Vertrag unter dem Vorbehalt der Förderzusage zu schließen. Der BAFA-Antrag erfolgt über das Online-Portal.
Schritt 4: Förderzusage abwarten. Nach der Zusage kann der Auftrag verbindlich werden und die Maßnahme beginnen.
Schritt 5: Maßnahme ausführen. Das Fachunternehmen führt die Dämmmaßnahme aus und dokumentiert sie.
Schritt 6: Verwendungsnachweis einreichen. Nach Abschluss wird der Nachweis beim BAFA eingereicht, der Zuschuss wird ausgezahlt.
In Berlin kommt bei denkmalgeschützten Gebäuden ein weiterer Schritt hinzu: die Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde des Bezirks muss vor Beginn vorliegen. In Milieuschutzgebieten prüft das Stadtentwicklungsamt des Bezirks die Maßnahme zusätzlich.
Förderung für Dämmung 2026: Was seit dem 21. Juli gilt
Hier liegt der entscheidende Punkt, den viele noch nicht kennen.
Der Grundfördersatz für die Dämmung der Gebäudehülle beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Das BAFA ist zuständig. Dieser Satz gilt unabhängig davon, ob ein Sanierungsfahrplan vorliegt oder nicht.
Den iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gibt es zusätzlich, wenn die Maßnahme aus einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) umgesetzt wird. Das ergibt dann insgesamt 20 Prozent. Soweit war das bekannt.
Neu seit dem 21. Juli 2026: Der iSFP-Bonus wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt, und nur auf den Betrag, der diese Schwelle übersteigt.
Ein Rechenbeispiel, das das BAFA selbst nennt: Bei 40.000 Euro Investition wird der Bonus nur auf 10.000 Euro angewendet (also 500 Euro zusätzlich). Für die ersten 30.000 Euro gibt es nur die 15 Prozent Grundförderung. Die Schwelle muss in einem einzigen Antrag erreicht werden, mehrere Anträge desselben Jahres werden nicht zusammengezählt.
Praktische Folge für Berlin:
Am Mehrfamilienhaus ist die 30.000-Euro-Schwelle oft schon bei einer einzigen Maßnahme erreicht, zum Beispiel bei der Fassadendämmung eines Gründerzeithauses in Neukölln oder Pankow. Dort lohnt sich der iSFP klar.
Am Einfamilienhaus oder bei einer Einzelmaßnahme wie der Kellerdeckendämmung wird die Schwelle oft nicht erreicht. Dann bringt der Sanierungsfahrplan keinen Bonus, sondern nur die 15 Prozent Grundförderung. Der iSFP lohnt sich aber trotzdem, wenn mehrere Maßnahmen in einem Antrag gebündelt werden, zum Beispiel Fassade und Dach zusammen.
Förderfähige Höchstkosten (Stand August 2026, Konditionen vor der Beauftragung prüfen): 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste, je 8.000 Euro ab der siebten. Mit iSFP-Bonus verdoppeln sich diese Grenzen auf 60.000, 30.000 und 15.000 Euro. Die Grenze gilt je Gebäude und Kalenderjahr gemeinsam für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung.
Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt sein. Dieser Hinweis gilt immer.
Zur Steuerermäßigung nach § 35c EStG: Wer keine Förderung beantragt, kann alternativ 20 Prozent der Kosten über drei Jahre steuerlich absetzen (7, 7 und 6 Prozent), aber nur für selbst bewohntes Eigentum in Gebäuden, die älter als zehn Jahre sind. Beides lässt sich nicht für dieselbe Maßnahme kombinieren. Für die steuerliche Seite bitte einen Steuerberater einbeziehen.
Die Investitionsbank Berlin (IBB) ergänzt die Bundesförderung bei der energetischen Gebäudesanierung und kann Darlehen verbilligen. Konkrete Konditionen bitte direkt bei der IBB prüfen.
Alle genannten Förderbedingungen stehen unter dem Vorbehalt der Haushaltsmittel und können sich ändern. Stand: 2026, Konditionen vor der Beauftragung direkt beim BAFA prüfen.
Wer die Maßnahmen plant und die Förderung optimal nutzen möchte, findet auf der Seite zur Wärmedämmung in Berlin einen Überblick über alle Leistungen von Montali.
Häufige Fragen zur Förderung für Dämmung 2026
Wie viel Förderung bekomme ich für die Dämmung meiner Berliner Wohnung?
Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kommen 5 Prozentpunkte dazu, also 20 Prozent insgesamt. Den Bonus gibt es seit dem 21. Juli 2026 aber erst ab 30.000 Euro förderfähigen Kosten und nur auf den darüber hinausgehenden Betrag. Zuständig ist das BAFA, nicht die KfW.
Was hat sich am 21. Juli 2026 bei der BEG-Förderung geändert?
Seit dem 21. Juli 2026 gilt für den iSFP-Bonus eine Mindestinvestitionsgrenze von 30.000 Euro förderfähigen Kosten. Darunter gibt es nur den Grundsatz von 15 Prozent, auch wenn ein Sanierungsfahrplan vorliegt. Der Bonus wird außerdem nur auf den Betrag angewendet, der die 30.000-Euro-Schwelle übersteigt.
Lohnt sich ein Sanierungsfahrplan (iSFP) noch, wenn ich nur eine Maßnahme plane?
Das hängt vom Investitionsvolumen ab. Liegt es unter 30.000 Euro, bringt der iSFP keinen Bonus mehr. Trotzdem kann er sinnvoll sein, um mehrere Maßnahmen zu bündeln und die Schwelle in einem Antrag zu erreichen, oder um die Reihenfolge der Sanierung langfristig zu planen. Bei größeren Objekten und Mehrfamilienhäusern ist die Schwelle oft schon bei einer einzigen Maßnahme überschritten.
Welche Dämmmaßnahmen werden vom BAFA gefördert?
Gefördert werden Außenwand, Dach, oberste Geschossdecke, Kellerdecke, Sockel und Perimeter sowie Einblasdämmung in vorhandene Hohlräume. Voraussetzung ist, dass das Gebäude mindestens fünf Jahre alt ist und der Antrag vor der Auftragsvergabe gestellt wird.
Kann ich Förderung und Steuerermäßigung kombinieren?
Nein, für dieselbe Maßnahme ist nur eines von beidem möglich: entweder der BAFA-Zuschuss oder die Steuerermäßigung nach § 35c EStG. Wer keine Förderung beantragt, kann 20 Prozent der Kosten über drei Jahre steuerlich absetzen, aber nur für selbst bewohntes Eigentum in Gebäuden, die älter als zehn Jahre sind. Für die steuerliche Seite bitte einen Steuerberater einbeziehen.
Gilt die Förderung auch für Eigentümergemeinschaften in Berlin?
Ja, Eigentümergemeinschaften sind antragsberechtigt. Die förderfähigen Höchstkosten steigen mit der Zahl der Wohneinheiten: 30.000 Euro für die erste, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste, je 8.000 Euro ab der siebten. Mit iSFP-Bonus verdoppeln sich diese Grenzen. Stand August 2026, Konditionen vor der Beauftragung prüfen.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Sie planen eine Dämmmaßnahme in Berlin und möchten wissen, welche Förderung in Ihrem Fall realistisch ist? Oder Sie sind unsicher, ob der iSFP für Ihr Objekt sinnvoll ist?
Montali berät Sie unverbindlich, klärt die Förderfähigkeit Ihrer geplanten Maßnahme und übernimmt bei Bedarf den Antrag beim BAFA. Nehmen Sie gerne Kontakt auf, wir melden uns zeitnah und besprechen die nächsten Schritte.
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